
Antrag Zählerprüfung
Antrag Zählerprüfung
Zählerprüfung
Grundsätzlich ist eine Zählerprüfung kostenpflichtig.
Sollte bei der Prüfung am Zähler kein messtechnischer Fehler festgestellt werden, werden lt. SNE-V 2018, §11 Abs.1 Z 4a, EUR 40,- in Rechnung gestellt.
Eine Stornierung des Prüfauftrags kann bis spätestens 2 Werktage vor dem Prüftermin angefordert werden.
Bevor Sie eine Zählerprüfung beantragen, sollten Sie folgende Fragen bzw. Anregungen durchgehen, die einen Mehrverbrauch in Ihrer Anlage verursachen können:
- Wurden neue, zusätzliche elektrische Geräte angeschafft?
- Gibt es einen Warmwasserboiler?
Wenn ja, wie alt ist dieser?
Testen Sie das Thermostat in dem Sie die Temperatur am Boiler verstellen. Verdrehen sie das Thermostat in Richtung weniger Temperatur - Es sollte den Heizstab und ggf. die Kontrolllampe ausschalten.
- Gibt es irgendwelche elektrischen Heizgeräte. (z.B.: Frostwächter, Dachrinnen-Rohrbegleitheizungen, Heizlüfter für Nebengebäude) bzw. Wasserpumpen (Gartenteich, Brunnen usw.), die unbeabsichtigt aktiviert sind? (Auf diese Geräte wird gerne vergessen)
- FI ausschalten - Der Pfeil am Zählerdisplay links oben, der einen Verbrauch markiert, muss nach einiger Zeit verschwinden.
Die rote LED darf nicht mehr blinken. - Unsere Zuständigkeit endet beim Zähler. Die Anlage selbst darf nur vom Elektriker ihres Vertrauens geprüft werden. (d.h. wir prüfen ausschließlich die Funktion des Zählers, keine Geräte in der Verbrauchsanlage)
- Um den Verbrauch selbst laufend zu kontrollieren, haben Sie die Möglichkeit den zeitlichen Verlauf ihres Verbrauches im Smart Meter Verbrauchsdatenportal zu kontrollieren. Dort erkennen Sie die Zeiten mit ungewöhnlich hohem Verbrauch und können so möglicherweise die Ursache dafür selbst herausfinden.
