Winter-Nieder-Arbeitspreis: Reduzierte Netzkosten in den Nachtstunden
Der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP), wurde auf Grundlage einer Verordnung der Regulierungsbehörde E-Control eingeführt. Er gilt von Oktober bis März täglich von 22 bis 4 Uhr – genau dann, wenn Windenergie verfügbar ist und wenig Strombedarf besteht. Wer seinen Stromverbrauch in diese Zeit verlegt, profitiert von günstigeren Netzgebühren und unterstützt gleichzeitig eine bessere Abstimmung von Stromerzeugung und Verbrauch.
Besonders gut verlagert werden kann der Strombezug, indem bei Haushaltsgeräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner die Zeitvorwahl genützt wird. Am meisten lässt sich für jene sparen, die mit Wärmepumpen Warmwasser erzeugen, sowie alle, die ihr Elektroauto in den Nachtstunden aufladen.
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