Peer-to-Peer
Ein P2P-Vertrag dient als vertragliche Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Zählpunkten bzw. aktiven Kunden. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber ist für den Abschluss des P2P-Vertrags nicht erforderlich. Ebenso muss der P2P-Vertrag nicht an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt werden.
Der Abschluss eines separaten Vertrags mit dem zuständigen Netzbetreiber (Betreibervertrag) ist weiterhin erforderlich. Dieser wird zentral und digital über ebUtilities abgewickelt.

Haben Sie Fragen zu den Peer-to-Peer?
Hier geht es zum Kontaktformular.
Wir sind auch unter der kostenlosen Kundentelefon-Nummer 0800/888 9001 erreichbar.
