Ablesezeiträume Strom

Information betreffend Angleichung der Ablesezeiträume Stromzähler

Als Netzbetreiber ist die Netz Burgenland GmbH gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände (Strom u. Gas) in regelmäßigen Abständen abzulesen. Durch den flächendeckenden Einbau der Smart Meter entfällt die Ablesung im Strombereich, bei den Gaszählern ist nach wie vor eine Ablesung vor Ort nötig.

Wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause kommen, können sie sich selbstverständlich ausweisen!

Die genauen Ablesezeiträume für die einzelnen Gemeinden entnehmen Sie bitte dem Dokument "Ableseperioden für Strom und Gas".

Bürogebäude von Netz Burgenland mit Personen am Eingang