Zum Inhalt springen

Kostenbefreiung für einkommens­schwache Haushalte

Stromkunden, die von der Entrichtung der Rundfunkgebühren gemäß § 3 Abs. 5 Rundfunkgebührengesetz befreit sind, können bei der GIS Gebühren Info Service GmbH die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags für den Hauptwohnsitz beantragen.

Kontaktmöglichkeiten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH: Telefonisch an die Service Hotline Tel. 0810 00 10 80 oder per E-Mail an kundenservice@gis.at.

Kostendeckelung für Haushalte

Für Stromkunden, deren Netto-Haushaltseinkommen den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz gemäß § 48 Abs. 1 Fernmeldegebührenordnung nicht überschreitet, sind die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag mit jährlich 75 Euro gedeckelt. Die Antragstellung erfolgt durch den Kunden bei der GIS Gebühren Info Service GmbH.

Kontaktmöglichkeiten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH: Telefonisch an die Service Hotline Tel. 0810 00 10 80 oder per E-Mail an kundenservice@gis.at.

 

50-Euro-Banknoten fächerförmig angeordnet
  • 03.09.2025 - 12:19

    Ich bin dein digitaler Assistent. Du kannst mir direkt eine Frage zu folgenden Themen stellen:

    • Strom- und Gasanschluss für Ihr Haus
    • Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen
    • Störungen und Pannendienst
  • 03.09.2025 - 12:19

    Mit der Verwendung des Chatbots geben Sie Ihr Einverständnis zu unseren Nutzungsbedingungen und geben uns die Erlaubnis, den Unterhaltungsverlauf abzuspeichern und auszuwerten, damit der Chatbot in Zukunft noch gezielter Fragen beantworten kann.