Windkraftanlagen gegen einen dramatischen Himmel im Hintergrund.

Informationen gemäß §82 ElWOG und §127 GWG

Netz Burgenland GmbH (kurz Netzbetreiber), Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt

Kundeninformation Strom

Leistungen und Qualität

Wir sorgen für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Stromnetzes, ermöglichen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringen Messleistungen. Die Nennfrequenz der Spannung beträgt 50Hz. Die Nennspannung beträgt in der Regel 400/230V gemäß EN 50160. Für grundsätzlich abweichende Systeme gilt die Nennspannung laut Netzzugangsvertrag.

Erstanschluss und Änderung

Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind bei dem Netzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen eines vollständigen Antrages wird der Netzbetreiber mit einem konkreten Vorschlag die weitere Vorgehensweise betreffend reagieren. Der Netzbetreiber wird dabei insbesondere eine Ansprechperson benennen und über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses informieren.

Reparaturen und Wartungen

Ist für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen sowie Ablesungen die Anwesenheit des Netzbenutzers erforderlich, wird der Netzbetreiber mit dem Netzkunden Zeitfenster von zwei Stunden vereinbaren und dabei Terminwünsche des Netzkunden möglichst berücksichtigen.

Tarife und Preise

Information über die geltenden Tarife und Preisblätter sind auf dieser Website http://www.netzburgenland.at veröffentlicht liegen in den Servicezentren auf oder werden auf Wunsch zugesandt.

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist – gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zur Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt.

Bestimmungen hinsichtlich Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie Rücktrittsrechte sind in den Allgemeinen Verteilernetzbedingungen des Netzbetreibers geregelt. Das Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. §§ 3 und 5e KSchG gilt sinngemäß.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen

Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Recht auf Grundversorgung gemäß § 77 ElWOG 2010 

Beruft sich ein Verbraucher iSd KSchG oder ein Kleinunternehmer gegenüber einem Lieferanten auf das Recht auf Grundversorgung gemäß § 77, wird der Netzbetreiber die Aufrechterhaltung der Netzdienstleistung, unbeschadet allfälliger bis zu diesem Zeitpunkt ausständiger Zahlungen, von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Gerät der Netzkunde erneut in Zahlungsverzug ist der Netzbetreiber bis zur Bezahlung dieser ausstehende Beträge zur physischen Trennung berechtigt. 

Ausführungen der Europäischen Kommission über die Rechte der Energieverbraucher 

Informationen darüber finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu 

Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren 

Bei Beschwerden steht ihnen der Netzbetreiber gerne zur Verfügung.

Weiters können sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.e-control.at oder unter der Telefonnummer 01 24724-0.

Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle)

AS-Stellen sind gem. § 4 AStG insbesondere:

  • die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria,
  • der Internet Ombudsmann,
  • die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Link zur OS-Plattform: http://ec.europa.eu/odr 

Verbrauchs- und Stromkosteninformation

Kunden ohne Lastprofilzähler und ohne intelligentes Messgerät erhalten mit der Rechnung eine detaillierte, klare und verständliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation. Darüber hinaus haben diese Endverbraucher die Möglichkeit dem Netzbetreiber vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben. 

Möglichkeit zur Selbstablesung

Sie haben die Möglichkeit, insbesondere bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel Ihren Zähler selbst abzulesen und die Zählerstände (ohne Kommastellen) an uns auf folgende Weise zu übermitteln:

  • im Internet 
    Registrieren Sie sich im Online Kundencenter und erfassen Sie Ihren Zählerstand bequem von zu Hause aus. (Wenn Sie bereits Online-Kunde sind aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse) oder
  • mittels E-Mail an zaehlerstand@netzburgenland.at oder
  • rufen Sie uns unser kostenfreies Kundentelefon unter 0800 888 9001 
    (Mo – Do von 08:00 bis 16:00 bzw. Fr von 08:00 bis 12:00)

Information gem. § 84 ElWOG 2010

  • Spätestens sechs Monate nach Einbau eines Smart Meter müssen einmal täglich ein Verbrauchswert sowie sämtliche Viertelstundenwerte im intelligenten Messgerät erfasst und für 60 Kalendertage gespeichert werden.
  • Die täglichen Verbrauchswerte sowie auf ausdrücklichen Wunsch auch die Viertelstundenwerte werden spätestens zwölf Stunden nach deren Auslesung über ein kundenfreundliches Web-Portal kostenlos den Kunden mit intelligenten Messgeräten zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Datenbereitstellung im Web-Portal endet jeweils nach Ablauf von 36 Monaten ab Verfügbarkeit sowie im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetreiber.
  • Endverbraucher können ihr Nutzerkonto im Web-Portal kostenfrei löschen. Nach der Löschung hat die weitere Auslesung und Verarbeitung von Verbrauchsdaten zum Zwecke der Bereitstellung der Daten zu unterbleiben. Die zumindest monatsweise Löschung der Verbrauchswerte im Web-Portal ist möglich.
  • Endverbrauchern ist auf Wunsch die Möglichkeit einzuräumen, über eine unidirektionale Kommunikationsschnittstelle des Smart Meter alle erfassten Messwerte auszulesen. 

Kennzahlen der Netzdienstleistungs

Strom 
Entsprechend der Verordnung des Vorstandes der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen (NetzdienstleistungsVO Strom) werden die Kennzahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. 
Download

Gas 
Entsprechend der Verordnung des Vorstandes der E-Control über die Qualität der Netzdienstleistungen (NetzdienstleistungsVO Gas) werden die Kennzahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. 

Das Netz Burgenland Logo in Großaufnahme an der Außenfassade eines Gebäudes.

Netz Burgenland GmbH (kurz Netzbetreiber), Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt

Kundeninformation Gas

Kundeninformation der Netz Burgenland GmbH

gemäß § 127 Abs 1 GWG 2011

Unternehmensdaten

Netz Burgenland GmbH (kurz Netzbetreiber), Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt

Servicezentren

Frauenkirchen, Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart.

Servicezentrenfinder: Servicezentren

Kontaktdaten

Kundenservice 
Telefonnummer 0800 888 9001

Störung/Pannendienst  
Telefonnummer 0800 888 9009; info@netzburgenland.at

Beschwerdemanagement 
Telefonnummer 0800 888 9001; info@netzburgenland.at

Leistungen und Qualität

Wir sorgen für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Gasnetzes, ermöglichen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringen Messleistungen.

Erstanschluss und Änderung

Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind bei dem Netzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen eines vollständigen Antrages wird der Netzbetreiber mit einem konkreten Vorschlag die weitere Vorgehensweise betreffend reagieren. Der Netzbetreiber wird dabei insbesondere eine Ansprechperson benennen und über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses informieren. 

Reparaturen und Wartungen

Ist für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen sowie Ablesungen die Anwesenheit des Netzbenutzers erforderlich, wird der Netzbetreiber mit dem Netzkunden Zeitfenster von zwei Stunden vereinbaren und dabei Terminwünsche des Netzkunden möglichst berücksichtigen. 

Tarife und Preise

Information über die geltenden Tarife und Preisblätter sind auf www.netzburgenland.at veröffentlicht; liegen in den Servicezentren auf und werden auf Wunsch zugesandt. 

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist – gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zu Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt. 
Bestimmungen hinsichtlich Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie Rückstrittsrechte sind in den allgemeinen Verteilernetzbedingungen des Netzbetreibers geregelt. Das Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. §§ 3 und 5e KSchG gilt sinngemäß.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen 

Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Recht auf Grundversorgung gemäß §124 GWG 2011

Beruft sich ein Verbraucher iSd KSchG oder ein Kleinunternehmer auf das Recht auf Grundversorgung gemäß § 124, wird der Netzbetreiber die Aufrechterhaltung der Netzdienstleistung, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt ausständiger Zahlungen, von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Gerät der Netzkunde erneut in Zahlungsverzug ist der Netzbetreiber bis zur Bezahlung dieser ausstehenden Beträge zur physischen Trennung berechtigt.

Ausführungen der Europ. Kommission über die Rechte der Energieverbraucher

Informationen darüber finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu.

Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren

Bei Beschwerden steht ihnen der Netzbetreiber gerne zur Verfügung. 
Weiters können sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.e-control.at oder unter der Telefonnummer 01 24724-0.

Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle)

AS-Stellen sind gem. § 4 AStG insbesondere:

  • die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria,
  • der Internet Ombudsmann,
  • die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Link zur OS-Plattform: http://ec.europa.eu/odr

Verbrauchs- und Gaskosteninformation 

Kunden ohne Lastprofilzähler und ohne intelligentes Messgerät erhalten mit der Rechnung eine detailllierte, klare und verständliche Verbrauchs- und Gaskosteninformation. Darüber hinaus haben diese Endverbraucher die Möglichkeit dem Netzbetreiber vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben. 

Möglichkeiten zur Selbstablesung

Sie haben die Möglichkeit, insbesondere bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel, Ihren Zähler selbst abzulesen und die Zählerstände (ohne Kommastellen) an uns auf folgende Weise zu übermitteln:

  • im Internet unter www.netzburgenland.at  
    Erfassen Sie Ihren Zählerstand bequem von zu Hause aus mittels Webcode oder
  • mittels E-Mail an zaehlerstand@netzburgenland.at oder
  • rufen Sie unser unentgeltliches Kundentelefon unter 0800 / 888 9001 
    (Mo-Do von 08:00 bis 16:00 bzw. Fr von 08:00 bis 12:00) 

 

Das Netz Burgenland Logo in Großaufnahme an der Außenfassade eines Gebäudes.