Ausschreibungen

Aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Kommission (Beschaffungsrichtlinie 2014/24/EU und 2014/25/EU) ist die Einführung einer elektronischen Vergabeplattform erforderlich. 

Angebote für Vergabeverfahren müssen daher zukünftig nicht mehr in Papierform sondern elektronisch unter

abgegeben werden.

Allgemeine Bedingungen