Nullungsanwendung

im Niederspannungsnetz

Im Versorgungsbereich der Netz Burgenland wurden alle Niederspannungsnetze - mit Ausnahme der nachfolgend angeführten Trafostationen - für die Nullung freigegeben.

Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten (Nullungsverordnung vom 16. 9. 1998)

Ausgenommen von dieser Verordnung sind diese Trafostationsbereiche:

Ort

Trafostation

Bruckneudorf Wächterhaus
Lockenhaus Fischteiche
Loretto Cerny
Oberdrosen Ort
Oberloisdorf Krutzler
Rechnitz Kroatenquelle
St. Margarethen Gossy