für Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Netzsystems
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten insbesondere für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten. Es ist pro Zählpunkt regelmäßig in Rechnung zu stellen.