Bürger-Energiegemeinschaften
Der Weg zur Klimaneutralität
Neben den Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG oder §16c Anlagen) gibt es auch die Bürger-Energiegemeinschaften (BEG oder §16b-Anlagen).
Der Unterschied zu einer EEG besteht darin, dass die Teilnehmer einer BEG nicht über eine Trafostation oder ein Umspannwerk miteinander verbunden sein müssen und die Energie nicht aus Erneuerbaren Quellen stammen muss.
Für BEG sind laut EAG § Marktförderungen für die nicht verbrauchten Strommengen bis max. 50% möglich. Darüber hinaus sind keine finanziellen Vorteile vorgesehen.
Schon jetzt ist es möglich, eine BEG innerhalb eines Konzessionsgebiets zu gründen.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Service-Center vor Ort oder per E-Mail an info.energiegemeinschaften@netzburgenland.at oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800/888 9001.
Verträge zum Download
Vertrag „Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft iS der §§ 16b sowie 16d und e ElWOG 2010“
Weiterführende Links
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