Was verlangt die EU?

Die rechtlichen Erfordernisse sind im 3. EU-Binnenmarktpaket geregelt. Darin ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Kundenanlagen mit Smart Meter ausgestattet sein sollen.

Muss Österreich das umsetzen?

In Österreich ist in der Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO) für die Sparte Strom sogar eine umfangreichere Umsetzung vorgeschrieben, bis Ende 2022 sollen 95 % der Anlagen mit Smart Metern ausgestattet sein.

Auf welchen gesetzlichen Regelungen basiert die Einführung?

  • 3. EU Binnenmarktpaket
  • Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
  • Gaswirtschaftsgesetz (GWG)
  • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011)
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO)
  • Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 - DAVID-VO 2012
  • Intelligente Gas-Messgeräte-Anforderungsverordnung 2012 (IGMA-VO 2012)

Können Kunden die Montage eines Smart Meters ablehnen?

Die Novellen zum ElWOG und GWG, die am 6. August 2013 in Kraft traten, enthalten folgende Regelung:

Aufgrund dieser Opt-Out-Regelung hat der Kunde das Recht, sich gegen die Funktionalitäten eines Smart Meters zu entscheiden. Den Einbau der modernen elektronischen Zähler selbst können die Kunden nicht ablehnen.

Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt  "Opt-Out-Information"