Netzzutrittsentgelt
für die Herstellung des Anschlusses
Durch das Netzzutrittsentgelt werden alle angemessenen Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz unmittelbar verbunden sind.
Das Netzzutrittsentgelt ist einmalig zu entrichten, wobei der Netzbetreiber eine Pauschalierung für vergleichbare Netzbenutzer einer Netzebene vorsehen kann.