Netzpreis

gemäß GSNE-VO

Die Gasnetze unterliegen der Aufsicht der E-Control. Sie haben Monopolstellung und stehen damit nicht im Wettbewerb zueinander. 

Die Höhe der einzelnen Netznutzungsentgelte wird von der E-Control in der
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO) festgelegt. Sie sind auf der Gasrechnung getrennt vom Preis für die elektrische Energie auszuweisen.

Die GSNE-VO bestimmt das Verfahren der Kostenwälzung, Vorgaben hinsichtlich der Netzebenenzuordnung der Anlagen, der Verrechnungsmodalitäten der Systemnutzungsentgelte, besondere Vorschriften für temporäre Anschlüsse, die Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern eines Netzbereichs sowie die folgenden Systemnutzungsentgelte: