Kundeninformation der Netz Burgenland GmbH

gemäß § 127 Abs 1 GWG 2011

Unternehmensdaten

Netz Burgenland GmbH (kurz Netzbetreiber), Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt

Servicezentren:

Frauenkirchen, Eisenstadt, Oberpullendorf und Oberwart.

Servicezentrenfinder: Opens internal link in current windowServicezentren

Kontaktdaten

Kundenservice
Telefonnummer 0800 888 9001 oder Opens internal link in current windowKontaktformular

Störung/Pannendienst 
Telefonnummer 0800 888 9009;  Opens window for sending emailinfo@netzburgenland.at

Beschwerdemanagement
Telefonnummer 0800 888 9001; Opens window for sending emailinfo@netzburgenland.at

Call Back Service 
Opens internal link in current windowKontaktformular

Leistungen und Qualität

Wir sorgen für die technische Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Gasnetzes, ermöglichen Netzbenutzern einen diskriminierungsfreien Netzzugang und erbringen Messleistungen. 

Erstanschluss und Änderung

Neuerrichtung und Änderung von Netzanschlüssen sind bei dem Netzbetreiber zu beantragen. Innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen eines vollständigen Antrages wird der Netzbetreiber mit einem konkreten Vorschlag die weitere Vorgehensweise betreffend reagieren. Der Netzbetreiber wird dabei insbesondere eine Ansprechperson benennen und über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses informieren.

Reparaturen und Wartungen:

Ist für die Durchführung von Reparaturen und Wartungen sowie Ablesungen die Anwesenheit des Netzbenutzers erforderlich, wird der Netzbetreiber mit dem Netzkunden Zeitfenster von zwei Stunden vereinbaren und dabei Terminwünsche des Netzkunden möglichst berücksichtigen.

Tarife und Preise

Information über die geltenden Tarife und Preisblätter sind auf www.netzburgenland.at veröffentlicht; liegen in den Servicezentren auf und werden auf Wunsch zugesandt.

Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages

Der Netzzugangsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann vom Netzkunden zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist – gekündigt werden. Das Recht beider Vertragspartner zu Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigen Gründen bleibt davon unberührt.
Bestimmungen hinsichtlich Beendigung der Leistungen und des Vertragsverhältnisses sowie Rückstrittsrechte sind in den allgemeinen Verteilernetzbedingungen des Netzbetreibers geregelt. Das Rücktrittsrecht für Verbraucher gem. §§ 3 und 5e KSchG gilt sinngemäß.

Etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen

Es gelten die allgemeinen schadensersatzrechtlichen Vorschriften.

Recht auf Grundversorgung gemäß §124 GWG 2011

Beruft sich ein Verbraucher iSd KSchG oder ein Kleinunternehmer auf das Recht auf Grundversorgung gemäß § 124, wird der Netzbetreiber die Aufrechterhaltung der Netzdienstleistung, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt ausständiger Zahlungen, von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Gerät der Netzkunde erneut in Zahlungsverzug ist der Netzbetreiber bis zur Bezahlung dieser ausstehenden Beträge zur physischen Trennung berechtigt.

Ausführungen der Europ. Kommission über die Rechte der Energieverbraucher

Informationen darüber finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu.

Vorgehen zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren

Bei Beschwerden steht ihnen der Netzbetreiber gerne zur Verfügung.
Weiters können sie ein Streitbeilegungsverfahren bei der Regulierungsbehörde beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.e-control.at oder unter der Telefonnummer 01 24724-0.

Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle)

AS-Stellen sind gem. § 4 AStG insbesondere:

  • die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria,
  • der Internet Ombudsmann,
  • die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.

Link zur OS-Plattform: Opens external link in new windowhttp://ec.europa.eu/odr

Verbrauchs- und Gaskosteninformation

Kunden ohne Lastprofilzähler und ohne intelligentes Messgerät erhalten mit der Rechnung eine detailllierte, klare und verständliche Verbrauchs- und Gaskosteninformation. Darüber hinaus haben diese Endverbraucher die Möglichkeit dem Netzbetreiber vierteljährlich Zählerstände bekannt zu geben.

Möglichkeiten zur Selbstablesung

Sie haben die Möglichkeit, insbesondere bei Änderungen des Energiepreises bzw. der Systemnutzungsentgelte sowie beim Lieferantenwechsel, Ihren Zähler selbst abzulesen und die Zählerstände (ohne Kommastellen) an uns auf folgende Weise zu übermitteln:

  • im Internet unter www.netzburgenland.at 
    Erfassen Sie Ihren Zählerstand bequem von zu Hause aus mittels Webcode oder
  • mittels E-Mail an Opens window for sending emailzaehlerstand@netzburgenland.at oder
  • rufen Sie unser unentgeltliches Kundentelefon unter 0800 / 888 9001
    (Mo-Do von 08:00 bis 16:00 bzw. Fr von 08:00 bis 12:00)