Gleichbehandlung
Erdgas

Gemäß GWG 2011 haben die in diesen gesetzlichen Bestimmungen genannten Marktteilnehmer ein Gleichbehandlungsprogramm zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden.
Ein gegenüber der E-Control benannter Gleichbehandlungsbeauftragter hat für die Erstellung des Programms und die Überwachung seiner Einhaltung zu sorgen und der E-Control jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.
Die E-Control ist gesetzlich für die Überwachung der Entflechtung zuständig und es obliegt ihr daher die Befugnis zur Kontrolle, ob die gesetzlich bestimmten Entflechtungsvorgaben auch durch die Unternehmen eingehalten werden.
Gleichbehandlungsbeauftragter
Gleichbehandlungsverantwortlicher der Netz Burgenland GmbH
ist DI Gerhard Koll.
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